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Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder den zum Notdienst bereiten Arzt.
Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt und muss beim Verstorbenen verbleiben. Diese benötigt der Bestatter Ihres Vertrauens zur Überführung und anschliessenden Beurkundung beim zuständigen Standesamt.
Danach sollten Sie mit einem Bestattungsinstitut telefonisch oder persönlich Kontakt aufnehmen. Facherfahrene Unternehmen beraten Sie in einem vertraulichen Gespräch über alle Möglichkeiten der Bestattung und Abmeldungen. Sie können das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens völlig frei wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist. Am besten, Sie suchen nach einem Betrieb, welches sich durch die Qualifizierung mit dem Fachzeichen auszeichnen darf. Hier haben Sie immer Garantie, dass Sie nach allen Massstäben dieser zertifizierung beraten werden.
Folgende Dokumente sollten Sie im Trauerfall bereithalten:
- Familienstammbuch (bei verheirateten)
- Sterbeurkunde des bereits Verstorbenen Ehepartners (bei verwitweten)
- evtl. Heiratsurkunde (wenn kein Stammbuch vorhanden ist)
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei geschiedenen)
- Geburtsurkunde (bei ledigen)
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)
- Todesbescheinigung vom Arzt (dieser ist laut Gesetz dazu verpflichtet, diesen beim Verstorbenen zu belassen)
- Rentenanpassungsmitteilung (aktueller Stand)
- Mitgliedskarte der Krankenkasse
- Versicherungspolicen (Lebens- Sterbegeldversicherung)
- Grabdokumente von bereits erworbenen Grabstätten im Falle einer Zweitbelegung
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