Bestattungshaus Bläsche
Inh. Gabriele Zimmermann
 
Bleichstraße 13
56130 Bad Ems
Tel. 02603-2090
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Markenzeichen des

Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V.

nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert

30.04.2009

Mit der Urkundenvergabe durch die LGA Intercert, einem Unternehmen des
TÜV Rheinland, wurde die Zertifizierung des Markenzeichens am 24. April
2009 erfolgreich abgeschlossen. Damit wird allen, die im Trauerfall und für die
Bestattungsvorsorge die kompetente Unterstützung eines qualifizierten
Bestatters suchen, eine objektive Entscheidungshilfe bei der Auswahl des
Bestatters angeboten.
Das Markenzeichen des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V. blickt auf
eine mehr als 50-jährige Tradition zurück. Erstmals wurde es 1952 an
Bestatter verliehen, die über eine besondere Qualifikation verfügten. Der
Anspruch an das Markenzeichen führte dazu, dass das Niveau der
Anforderungen stetig angehoben wurde. Heute ist es erforderlich, dass neben
einer abgeschlossenen Ausbildung zur Bestattungsfachkraft, zum Geprüften
Bestatter oder Bestattermeister besondere persönliche, fachliche und
betriebliche Voraussetzungen vorliegen, damit das Markenzeichen geführt
werden darf. Dies garantiert eine fachlich einwandfreie Dienstleistung zu fairen
und angemessenen Preisen.
Aufgrund des eigenen Anspruchs an die Dienstleistung, das hohe Niveau und
die ständige Qualitätsverbesserung strebten die Mitgliedsunternehmen, die
berechtigt sind, das Markenzeichen zu führen, die Zertifizierung nach DIN EN
ISO 9001:2008 an. Dies ist der weltweit bekannteste Standard für
Managementsysteme und Qualitätskontrolle. 837 Bestattungsunternehmen,
die berechtigt sind, das Markenzeichen zu führen, sind im Rahmen einer
Matrixzertifizierung nunmehr zertifiziert. Dies bedeutet, dass sie ein
entsprechendes Qualitätsmanagementsystem eingeführt haben und einer
ständigen Kontrolle durch geschulte Prüfer unterliegen.
Die Zertifizierung ist besonders hochwertig und für die Auswahl des Bestatters
aussagekräftig, weil sie nicht nur die DIN EN ISO 9001:2008, sondern auch die
DIN EN 15017 - Bestattungsdienstleistungen - und die Satzung zum
Markenzeichen des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V. mit den dort
niedergelegten strengen Anforderungen zugrunde legt. Beispielsweise werden
besondere Ansprüche an die fachliche und persönliche Qualifikation des
Bestatters und seiner Mitarbeiter, die unaufgeforderte Erteilung eines
Kostenvoranschlages, aber auch unmissverständliche Vorschriften zum
Umgang mit Geldern im Bereich der Bestattungsvorsorge gesetzt.
Angehörige eines Trauerfalles und Vorsorgende können sicher sein, dass sie
bei einem Bestatter, der das Markenzeichen führt und zertifiziert ist, eine
qualitativ hochwertige Beratung und Betreuung erhalten. Dies ist umso
wichtiger, da es keinerlei Zugangsvoraussetzungen für die Ausübung des
Bestatterberufes gibt.

 

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